Gegenstand|Grenzen Online...
Grundsätzliches
Da bei einer digitalen Wertermittlung die Datenerhebung vom Auftraggeber
stammt und nicht von einer unabhängigen Person erfasst wurde, kann eine
Expertise, die mittels Online-Datenerhebung, angefertigt wurde,
nicht
als Gutachten gegenüber Dritte benützt werden.
Zu den Grundsätzen der Gutachtenerstellung gehört nämlich, daß die
Tatsachenfeststellung und deren unabhängige Beurteilung, durch ein und
dieselbe Person vorzunehmen ist. Diese Grundlagen sind bei einer digitalen
Immobilien-Wertanalyse nicht erfüllt.
Generell soll die, mittels Online-Fragebogen erstellte Wertanalyse, einen
Überblick über die wertbildenden Faktoren einer Verkehrswertermittlung
vermitteln
, die in Anlehnung eines normierten Wertermittlungsverfahrens,
rechnerisch
festgestellt wurde.
Die übermittelten Objektdaten werden hierbei lediglich auf ihre
formale Richtigkeit
überprüft und es findet
keine Ortsbesichtigung
statt.
Die Wertermittlung berücksichtigt die Immobilie
ohne
rechtliche Beschränkungen, d.h. ohne Eintragungen von Abteilung II u. III,
des Grundbuchs.
Im Rahmen der Wertanalyse werden nur Ein.-/Zweifamilien.-/u. Reihenhäuser,
mit einer durchschnittlichen Instandhaltung bewertet.
Abbruchobjekte, sowie reine Luxusobjekte, sind grundsätzlich von der
Wertermittlung ausgenommen.
Je nach außergewöhnlicher Wohnlage und Ausstattung können Abweichungen
entstehen.